KI ist Chefsache!

Kapitel 7 Grundlagen der unternehmensrelevanten Regulierung

Leseprobe aus dem KI Buch «KI ist Chefsache!» von Oliver Schwartz und Dr. Michael Gebert

Im März 2024 billigte das EU-Parlament den Gesetzentwurf zum «European AI Act», der weltweit ersten umfassenden Regulierungs-Initiative für die Künstliche Intelligenz. Nach einer formellen Billigung durch den Rat und der Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt tritt das Gesetz in Kraft. Es gibt jedoch abgestufte Fristen, bis alle Regeln anwendbar sind. Obwohl sich die Einführung der Regulierung über zwei Jahre verteilt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer gut beraten, sich so früh wie möglich mit den Regelungen der KI-Verordnung zu befassen. In diesem Kapitel wollen wir Ihren Blick für die unternehmensrelevante Regulierung schärfen, denn der AI Act betrifft nicht nur die Entwickler von KI-Systemen. Trotz mehrjähriger Verhandlungen zur Verordnung und einem am Ende erfolgreichen Trilog-Verfahrens zwischen Kommission, Rat und Parlament, ist die Verunsicherung unter Entscheidern in den Unternehmen groß und wir werden - vermutlich noch deutlich stärker als bei der Europäischen Datenschutzgrundverordnung – rege Marketingmaßnahmen der Anwaltskanzleien sehen. Eine Rechtsberatung macht in jedem Fall Sinn.

Das Gesetz unterscheidet verschiedene Subjekte. Sie sind als Unternehmen Anbieter, wenn Sie ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen, um es im eigenen Namen in Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen. Wesentlich wahrscheinlicher sind Sie jedoch Betreiber – im Sinne der Verordnung – und verwenden ein KI-System in eigener Verantwortung zu beruflichen oder geschäftlichen Zwecken. Dies könnte auch dann gelten, wenn Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter KI-Werkzeuge am Arbeitsplatz zur Erfüllung Ihrer betrieblichen Aufgaben und der Geschäftszwecke nutzen. Dazwischen gibt es in der Kette noch Einführer und Händler. Beim Aufbau Ihrer KI-basierten Prozesse sollten Sie daher jeweils hinterfragen, ob sich damit Ihre Rolle als reguliertes Subjekt ändert. Ein kommerzieller Ansatz, im Sinne von Gewinnerzielungsabsicht, ist übrigens kein Abgrenzungskriterium. Lediglich die rein persönliche, nicht- berufliche Nutzung, zum Beispiel im häuslichen Umfeld, bleibt weitgehend unreguliert. Umgekehrt wird der AI Act aber auch Auswirkungen auf Verbraucherrechte haben und das kann für Unternehmen ebenfalls eine Relevanz bekommen. (...)

Im März 2024 billigte das EU-Parlament den Gesetzentwurf zum «European AI Act», der weltweit ersten umfassenden Regulierungs-Initiative für die Künstliche Intelligenz. Nach einer formellen Billigung durch den Rat und der Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt tritt das Gesetz in Kraft. Es gibt jedoch abgestufte Fristen, bis alle Regeln anwendbar sind. Obwohl sich die Einführung der Regulierung über zwei Jahre verteilt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer gut beraten, sich so früh wie möglich mit den Regelungen der KI-Verordnung zu befassen. In diesem Kapitel wollen wir Ihren Blick für die unternehmensrelevante Regulierung schärfen, denn der AI Act betrifft nicht nur die Entwickler von KI-Systemen. Trotz mehrjähriger Verhandlungen zur Verordnung und einem am Ende erfolgreichen Trilog-Verfahrens zwischen Kommission, Rat und Parlament, ist die Verunsicherung unter Entscheidern in den Unternehmen groß und wir werden - vermutlich noch deutlich stärker als bei der Europäischen Datenschutzgrundverordnung – rege Marketingmaßnahmen der Anwaltskanzleien sehen. Eine Rechtsberatung macht in jedem Fall Sinn.

Das Gesetz unterscheidet verschiedene Subjekte. Sie sind als Unternehmen Anbieter, wenn Sie ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen, um es im eigenen Namen in Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen. Wesentlich wahrscheinlicher sind Sie jedoch Betreiber – im Sinne der Verordnung – und verwenden ein KI-System in eigener Verantwortung zu beruflichen oder geschäftlichen Zwecken. Dies könnte auch dann gelten, wenn Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter KI-Werkzeuge am Arbeitsplatz zur Erfüllung Ihrer betrieblichen Aufgaben und der Geschäftszwecke nutzen. Dazwischen gibt es in der Kette noch Einführer und Händler. Beim Aufbau Ihrer KI-basierten Prozesse sollten Sie daher jeweils hinterfragen, ob sich damit Ihre Rolle als reguliertes Subjekt ändert. Ein kommerzieller Ansatz, im Sinne von Gewinnerzielungsabsicht, ist übrigens kein Abgrenzungskriterium. Lediglich die rein persönliche, nicht- berufliche Nutzung, zum Beispiel im häuslichen Umfeld, bleibt weitgehend unreguliert. Umgekehrt wird der AI Act aber auch Auswirkungen auf Verbraucherrechte haben und das kann für Unternehmen ebenfalls eine Relevanz bekommen. (...)

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Oliver Schwartz, Michael Gebert
KI ist Chefsache!
ISBN 978-3527-51205-8 (Gebundene Ausgabe)
€ 29,99 (D) | € 30,90 (A)
WILEY Verlag

KI ist Chefsache

Oliver Schwartz

Oliver Schwartz ist Experte für strategische Kommunikation mit mehr als 25 Jahren Erfahrung als Manager in internationalen Technologieunternehmen. Seine Expertise bringt er heute in Beratungsmandate mit Unternehmen, Vorständen und GeschäftsführerInnen und als Interimsmanager ein. Wissen und Impulse rund um KI in Business und Gesellschaft teilt er in Veröffentlichungen, als Autor, Vortrags-Redner und als Podcaster.

Dr. Michael Gebert

Dr. Michael Gebert ist visionärer Unternehmer und international gefragter Keynote-Sprecher. Er blickt auf 30 Jahre strategisches Denken und innovatives Handeln zurück. Als Positivist mit solidem betriebswirtschaftlichen Hintergrund und einer Promotion in Schwarmintelligenz, beschäftigt er sich leidenschaftlich mit ethisch akzeptablen Einsatz von KI-Innovationen und dezentralen Strukturen im Unternehmensumfeld.

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